Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hostellerie am Schwarzsee AG
(im nachfolgenden Dokument «Hostellerie am Schwarzsee» genannt)

1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das Bereitstellen von:Konferenz- Bankett- Tagungsräumlichkeiten und Hotelzimmern sowie weiterer für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung notwendigen Leistungen durch die Hostellerie am Schwarzsee.
 

2. Pflichten des Veranstalters
2.1. Benutzung Räumlichkeiten

Der Veranstalter ist verpflichtet, mindestens 14 Tage vor dem Anlass alle notwendigen Details an die Hostellerie am Schwarzsee bekannt zu geben. Der Veranstalter gibt spätestens zwei Werktage vor der Veranstaltung die definitive Teilnehmerzahl bekannt. Nehmen weniger als die definitiv gemeldeten Personen an der Veranstaltung teil, werden die Aufwendungen für die definitiv gemeldete Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei einer höheren als der definitiv gemeldeten Teilnehmerzahl wird die effektive Anzahl in Rechnung gestellt. Bei Änderungen der ursprünglichen Teilnehmerzahl ist die Hostellerie am Schwarzsee berechtigt, die in Aussicht genommenen Räumlichkeiten anzupassen. Allfällig dadurch entstandenen zusätzlichen Fremdkosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
 

2.1.1 Änderungen bezüglich der Einrichtung
Die gewünschte und bestätigte Einrichtung gilt als definitiv. Sollte der Veranstalter kurzfristige Änderungen wünschen, welche der Hostellerie am Schwarzsee einen erheblichen Zeitaufwand verursachen, wird dem Veranstalter ein Preiszuschlag in Rechnung gestellt.


2.1.2. Auslage-Ersatz

Soweit die Hostellerie am Schwarzsee für den Veranstalter technische Einrichtungen oder sonstige Leistungen von Dritten beschafft, handelt sie im Auftrag und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Auslagen und Verwendungen, die die Hostellerie am Schwarzsee in richtiger Ausführung des Auftrages gemacht hat, zu ersetzen und die Hostellerie am Schwarzsee von eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien. Der Veranstalter haftet für eine sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe der in seinem Auftrag gemieteten technischen Einrichtungen.
 

2.2. Beginn und Ende der Veranstaltung
Beginn und Ende der Veranstaltung werden im Vertrag festgelegt. Änderungen der vereinbarten Zeiten bedürfen der Zustimmung der Hostellerie am Schwarzsee.
 

2.3. Reservationen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Die Hostellerie am Schwarzsee ist berechtigt, nach Ablauf der Optionsdaten über die reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu verfügen.
 

2.4. Speis & Trank
Speis und Trank sind grundsätzlich von der Hostellerie am Schwarzsee zu beziehen. Ausnahmsweise und mit Zustimmung der Hostellerie am Schwarzsee kann der Veranstalter das Catering einem Dritten übertragen, wobei eine Servicegebühr oder Korkengeld in Rechnung gestellt wird. Der Veranstalter gibt bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass die endgültige Menü- und Weinauswahl bekannt.
 

2.5. Werbung
Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung mit Hinweis auf Veranstaltungen in der Hostellerie am Schwarzsee bedürfen der vorherigen Zustimmung. Ein "Gut zum Druck" muss der Hostellerie am Schwarzsee zugestellt werden, falls Bilder, Logos der Hostellerie am Schwarzsee und/oder weiteres Werbematerial verwendet wird.
 

2.6 Anlieferung
Für Ausstellungsgut oder mitgebrachte Technik stehen keine Lagerräume zur Verfügung. Wir bitten Sie, Ihre Waren so kurzfristig wie möglich anzuliefern und bis spätestens 24h nach dem Anlass wieder abzuholen. Für Waren die im Voraus angeliefert werden benötigt der Veranstalter ausdrücklich unsere Zustimmung. Die Hostellerie am Schwarzsee lehnt jegliche Haftung für Schäden und Diebstahl ab.
 

2.7. Gewährleistung
Störungen an der von der Hostellerie am Schwarzsee zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden vom technischen Personal sofort behoben und berechtigen daher nicht zu einer Reduktion des Arrangementpreises. Kann eine Störung nicht behoben werden, reduziert sich der Arrangementpreis um den Betrag der Miete für die technische Einrichtung.
 

3. Zahlungs- und Annullationsbedingungen
Der Rechnungsbetrag wird ohne jeden Abzug innert zehn Tagen nach Rechnungsstellung zur Bezahlung fällig. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges beträgt der Verzugszins 5%. Die Hostellerie am Schwarzsee ist berechtigt, vom Veranstalter bei Vertragsunterzeichnung oder nach Vereinbarung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Hostellerie am Schwarzsee geht davon aus, dass dem Veranstalter eine Gesamtrechnung zugestellt wird. Wünscht der Veranstalter eine spezielle Abrechnungsform oder eine bestimmte Aufteilung der Rechnung, muss dies vor dem Anlass bekannt gegeben werden. Auch in diesen Fällen bleibt der Veranstalter für allfällig nicht bezahlte Rechnungen verantwortlich.
 

3.1. Anzahlungen
Wir behalten uns vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Dies wird zwischen den beiden Parteien entsprechend vereinbart. Verlangte Anzahlung am oder vor dem genannten Datum.

Tage vor dem AnreiseterminAnnullationsgebühr
180 Tage vor Ankunft10% vom Total Logement-Betrag oder Gesamtumsatz
120 Tage vor Ankunft30% vom Total Logement-Betrag oder Gesamtumsatz
60 Tage vor Ankunft50% vom Total Logement-Betrag oder Gesamtumsatz

3.2 Haftung für Zahlung
Falls der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er mit dem Veranstalter solidarisch für den gesamten Rechnungsbetrag. Diese Haftung erstreckt sich auf zusätzlich von den Veranstaltungsteilnehmern bezogenen Leistungen, falls nicht ausdrücklich Direktbezahlung vereinbart worden ist.
 

3.3. Annullationsbedinungen
Wird die Veranstaltung aus Gründen, die beim Veranstalter liegen annulliert, verpflichtet sich der Veranstalter zum Ersatz folgender Kosten:
 

Individualgäste

(Buchungen bis zu 7 Zimmer – ohne Nutzung der Seminarräumlichkeiten
Bis 30 Tage vor Anreise ist die Annullation kostenlos. Eine Verschiebung des Aufenthaltes ist innerhalb von 12 Monaten immer möglich - ein bereits geleisteter Kostenbetrag wird hierbei zu 100% angerechnet.

Tage vor dem AnreiseterminAnnullationsgebühr
29 bis 14 Tage50% der vereinbarten Leistung
13 bis 3 Tage60% der vereinbarten Leistung
2 Tage bis Anreisetag80% der vereinbarten Leistung
No-Show100% der vereinbarten Leistung

Wir empfehlen unseren Gästen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

Buchung von Hotelzimmern (Reservationen ab 8 Zimmer)

Tage vor dem AnreiseterminAnnullationsgebühr
90 bis 60 Tage20% des entgangenen Logement Umsatzes
59 bis 30 Tage50% des entgangenen Logement Umsatzes
29 bis 15 Tage70% des entgangenen Logement Umsatzes
14 bis 3 Tage80% des entgangenen Logement Umsatzes
2 Tage bis Anreisetag100% des entgangenen Logement Umsatzes

Die Hostellerie am Schwarzsee erhält fünf Tage vor Anreise eine definitive Zimmerliste
Diese Regelung gilt bei der Rückgabe von mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Zimmerkontingentes bis 48 Stunden vor Anreise. Bei späteren Absagen werden 100% der vereinbarten Raten pro Person verrechnet.

Benutzung von Banketträumlichkeiten (Hochzeiten, Familien- & Firmenfeste)

Tage vor dem AnlassAnnullationsgebühr
45 bis 20 Tage20% der vereinbarten Leistung
19 bis 10 Tage50% der vereinbarten Leistung
9 bis 3 Tage60% der vereinbarten Leistung
2 Tage vor der Veranstaltung80% der vereinbarten Leistung

Benutzung von Seminar,- und Konferenzräumlichkeiten

Tage vor dem AnlassAnnullationsgebühr
45 bis 15 TageSaalmiete
14 bis 3 TageSaalmiete zuzüglich 50% des entgangenen Umsatzes
2 Tage vor der VeranstaltungSaalmiete zuzüglich 75% des entgangenen Umsatzes

Berechnungsgrundlage für den entgangenen Umsatz sind die bei der Vertragsunterzeichnung gültigen Mindestpreise gemäss den aktuellen Hoteldokumentationen.

3.4. Ersatzmieter
Kann für die vorerwähnten Räumlichkeiten ein Ersatzmieter gefunden werden, wird der Veranstalter von der Ersatzpflicht befreit. Davon ausgenommen sind die von der Hostellerie am Schwarzsee effektiv erbrachten Vorleistungen, die vom Veranstalter in jedem Fall zu ersetzen sind.
 

4. Überbuchungen
4.1. Überbuchungen durch die Hostellerie am Schwarzsee

Sollte die Hostellerie am Schwarzsee aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sein, die reservierten Zimmer zur Verfügung zu stellen, verpflichtet sie sich, eine Unterkunft von ähnlicher Qualität zu organisieren und wird für sämtliche, den vertraglichen Preis übersteigenden Transport- oder Unterbringungskosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, aufkommen.
 

4.2. Überbuchungen durch den Veranstalter
Bei Überbuchungen des vereinbarten Kontingentes durch den Veranstalter, behält sich die Hostellerie am Schwarzsee das Recht vor, die Gäste auf Kosten des Veranstalters in ein ähnliches Hotel umzuquartieren.
 

5. Haftung für Schäden
Der Veranstalter haftet für Verluste und Beschädigungen, die durch seine Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Es ist dem Veranstalter untersagt, ohne Zustimmung von der Hostellerie am Schwarzsee, etwas aufzuhängen mittels Klebeband, Nägel etc. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Hostellerie am Schwarzsee darf kein zusätzliches Dekorationsmaterial verwendet werden. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass das von ihm mit Zustimmung der Hostellerie am Schwarzsee verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Vom Veranstalter mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden. Nicht abgeholtes Material wird auf Kosten des Veranstalters entsorgt. Wir verrechnen CHF 60.00 pro Kubikmeter für die Entsorgung von Kongressmaterial wie Dokumente, Kartons etc. Die Hostellerie am Schwarzsee lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer ab. Die Hostellerie am Schwarzsee lehnt jede Haftung für Verlust oder Beschädigung der vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände ab.
 

6. Haftungsauschluss
Die Hostellerie am Schwarzsee lehnt jegliche Haftung bei Unfällen im Gelände ab. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers, der auf eigenes Risiko an für ihn organisierten Touren teilnimmt.
 

7. Rücktritt durch die Hostellerie am Schwarzsee
In Falle höherer Gewalt, auf behördliche Anordnung hin, sowie bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung (Ziffer 3.1) ist die Hostellerie am Schwarzsee berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Hat die Hostellerie am Schwarzsee Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, behalten wir uns das Recht vor, ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den vorliegenden Vertrag ist schweizerisches Recht anzuwenden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich den Gerichtsstand Tafers als ausschliesslichen Gerichtsstand.